Dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend, weil Sie das Recht auf eine freie Gutachterwahl haben. Sie können uns telefonisch immer erreichen und eine Gutachtenaufnahme ist nach Absprache auch am Wochenende oder an Feiertagen am Besichtigungsort Ihrer Wahl möglich. Es ist wichtig, dass die unfallbedingt eingetretenen Schäden schnellstmöglich dokumentiert und gesichert werden. Die Kosten für dieses Gutachten trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.
Dann kontaktieren Sie bitte zuerst Ihre Versicherung und erkundigen sich, ob Sie den Gutachter frei wählen können. Sollte dies der Fall sein, dann können Sie uns telefonisch immer erreichen und eine Gutachtenaufnahme ist nach Absprache auch am Wochenende oder an Feiertagen am Besichtigungsort Ihrer Wahl möglich. Auch hier ist es wichtig, dass die unfallbedingt eingetretenen Schäden schnellstmöglich dokumentiert und gesichert werden. Die Kosten trägt Ihre Versicherung.